Informationen für Bürger
23.09.2024
Der Feuerwehrneubau
Endlich ist es soweit.
Nach jahrelangen gescheiterten Förderverfahren, vielen Planungen, einigen schlaflosen Nächten, vielen Gesprächen, einigen Bürgermeisterwechseln und einem sehr langen, steinigen Weg ist es nun endlich geschafft.
Im letzten Quartal des Jahres 2024 beginnt der Neubau des Feuerwehrhauses in Lodmannshagen.
Wir hoffen auf eine komplikationslose Bauzeit.
Wir werden hier immer wieder Neuigkeiten bekannt gegeben, stehen aber auch jederzeit telefonisch oder persönlich für Rückfragen breit.
20.04.2024
Am 25.05.2024 findet der jährliche Amtsausscheid auf dem Sportplatz in Neu Boltenhagen statt. Besucher und Zuschauer sind gern gesehen.
Einsätze der FFW Lodmannshagen
Zum Lesen der Beiträge bitte einfach auf die Einsätze klicken
Einsätze 2024
Einsatz 14
Einsatz 13
Einsatz 12
Einsatz 11
Einsatz 10
Einsatz 09
Einsatz 08
Einsatz 07
Einsatz06
Einsatz 05
Warum fährt die Feuerwehr mit Martinshorn?
Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: "Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?". Sie überlegen sich, warum die Feuerwehr auch bei wenig Verkehr das Horn anschaltete ?
Hier finden Sie die Antwort
Höchste Eile geboten
Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten - dafür werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:
§ 35 StVO Sonderrechte (Auszug)
(1)Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
[...]
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Die StVO regelt auch, wie die Einsatzfahrzeuge ihr Sonderrecht kenntlich machen müssen:
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (Auszug)
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Gesetzliche Verpflichtung
Durch die beiden Paragraphen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei einer Fahrt mit Blaulicht kein Martinshorn verwendet. Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer der Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit "Tatütata" durch die Straßen.
Sie sind auch für Sie da
Bitte denken Sie daran: Sie können weiterschlafen - unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen, jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen.
Wenn Sie einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf unsere freiwillige Feuerwehr zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.
Die Gemeinde Neu Boltenhagen bedankt sich für Ihr Verständnis.